1. Zweck der Instructor-Lizenz
Die Instructor-/Shakari-Lizenz regelt, in welchem Umfang zertifizierte Personen Shaka Dance® Programme, Namen, Logos, Choreografie-/Lehrmaterialien und digitale Inhalte beruflich einsetzen dürfen. Zertifizierung und Lizenz sind getrennte Rechtspositionen.
2. Umfang der Lizenz
Sofern im individuellen Lizenz-/Mitgliedschaftsangebot nichts anderes steht, ist die Lizenz persönlich, nicht übertragbar, nicht exklusiv und zeitlich auf die aktive Lizenz-/Mitgliedschaftsdauer beschränkt. Eine Unterlizenzierung an andere Personen, Studios oder Unternehmen ist nicht erlaubt.
4. Choreografien, Tutorials & Manuals
Materialien dürfen nur im lizenzierten Unterricht und für die eigene Vorbereitung genutzt werden. Download, Kopie, Aufnahme oder Weitergabe an nicht berechtigte Dritte, öffentliche Uploads, Weiterverkauf, Aufbau eigener Ausbildungen aus Shaka-Material oder Nutzung als KI-/Modell-Trainingsdatensatz sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
5. Marke & Werbung
Logos und Programmnamen dürfen nur in den freigegebenen Versionen und im erlaubten Kontext verwendet werden. Eine Instructor-Lizenz vermittelt kein Eigentum an der Marke und keine automatische Befugnis, Country Manager, Master Trainer, Host oder exklusiver Vertreter zu sein.
6. Qualität & Verhalten
Instructoren verpflichten sich zu sicherem, respektvollem und kulturell verantwortungsvollem Unterricht. Schwere Verstösse gegen Sicherheit, Markenintegrität, Rechte Dritter oder Community-Standards können zur Suspendierung bzw. Beendigung der Lizenz führen.
7. Ende der Lizenz
Nach Ende der Lizenz sind – soweit nicht anderweitig vereinbart – öffentliche Instructor-Kennzeichnungen, geschützte Logos und die Nutzung lizenzpflichtiger Materialien einzustellen. Bereits erteilte Zertifikate dürfen wahrheitsgemäss als Ausbildungsnachweis benannt werden, sofern dadurch kein aktiver Lizenzstatus vorgetäuscht wird.
8. Recht & Änderungen
Die individuellen Lizenzbedingungen im Checkout oder Lizenzvertrag gehen vor. Es gelten die AGB und zwingendes Recht. Für wesentliche Änderungen einer laufenden bezahlten Lizenz gelten die vertraglich vereinbarten Informations- und Kündigungsregeln.
Stand: 20. August 2026